Waffen-Erwerbsberechtigung

Um in Deutschland eine Schusswaffe erwerben zu dürfen, benötigt man eine Erwerbsberechtigung. Diese wird von der zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erwerbsberechtigung

  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
  • Der Antragsteller muss die persönliche Eignung besitzen.
  • Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen.
  • Der Antragsteller muss ein Bedürfnis für den Erwerb der Schusswaffe nachweisen.

Erforderliche Zuverlässigkeit

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel, wer nicht vorbestraft ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er mit der Schusswaffe unsachgemäß umgehen wird.

Persönliche Eignung

Die persönliche Eignung besitzt, wer nicht geschäftsunfähig ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er psychisch krank oder suchtkrank ist.

Erforderliche Sachkunde

Die erforderliche Sachkunde kann durch die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang und das Bestehen einer Prüfung nachgewiesen werden.

Bedürfnis

Ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe kann beispielsweise durch die Ausübung der Jagd, die Teilnahme an Schießsportwettkämpfen oder die Gefährdung der eigenen Person begründet werden.

Arten von Erwerbsberechtigungen

Es gibt verschiedene Arten von Erwerbsberechtigungen, die sich nach der Art der Schusswaffe unterscheiden, die erworben werden soll. Die häufigsten Erwerbsberechtigungen sind:

  • Waffenbesitzkarte (WBK): Die WBK berechtigt zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen.
  • Jagdschein: Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb und Besitz von Jagdwaffen.
  • Kleiner Waffenschein: Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

Beantragung einer Erwerbsberechtigung

Die Erwerbsberechtigung muss bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Dem Antrag sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen, wie z. B. der Personalausweis, der Nachweis der Sachkunde und der Nachweis des Bedürfnisses.

Erwerb einer Schusswaffe

Nach Erteilung der Erwerbsberechtigung kann der Berechtigte bei einem Waffenhändler eine Schusswaffe erwerben. Der Waffenhändler ist verpflichtet, die Erwerbsberechtigung zu prüfen und den Erwerb der Schusswaffe der Waffenbehörde zu melden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Erwerbsberechtigung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.

Hinweis: Dieser Text dient nur der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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